{"id":38186,"date":"2022-02-07T08:08:11","date_gmt":"2022-02-07T08:08:11","guid":{"rendered":"https:\/\/specialpapers.fedrigoni.com\/terms-conditions\/"},"modified":"2022-02-14T19:32:33","modified_gmt":"2022-02-14T19:32:33","slug":"terms-conditions","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/specialpapers.fedrigoni.com\/deu\/terms-conditions\/","title":{"rendered":"Terms &#038; Conditions"},"content":{"rendered":"<p><strong>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (Stand 01. Januar 2019)<\/strong><\/p>\n<p><strong>1.\tGeltung<\/strong><br \/>\n1.01\tNachstehende Gesch\u00e4ftsbedingungen gelten nur im Verkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des \u00f6ffentlichen Rechts oder \u00f6ffentlich- rechtlichen Sonderverm\u00f6gen. Sie finden auf alle Vertr\u00e4ge, Lieferungen und sonstige Leistungen, einschlie\u00dflich Beratungsleistungen Anwendung, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Einkaufsbedingungen des K\u00e4ufers wird hiermit widersprochen. Gesch\u00e4ftsbedingungen des Auftraggebers oder Dritter finden keine Anwendung, auch wenn der Verk\u00e4ufer ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.<br \/>\n1.02\tUnsere Preisliste ist nicht Bestandteil dieser Gesch\u00e4ftsbedingungen, jedoch die darin enthaltenen technischen Verarbeitungsanleitungen und Reklamationshinweise (R1 + R2) unseres Einkaufs-Handbuches.<\/p>\n<p><strong>2.\tAngebot und Vertragsabschluss<\/strong><br \/>\n2.01\tAlle Angebote des Verk\u00e4ufers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdr\u00fccklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Auftr\u00e4ge kann der Verk\u00e4ufer innerhalb von zehn Tagen nach Zugang annehmen. Als Auftragsbest\u00e4tigung gilt im Falle umgehender Auftragsausf\u00fchrung auch der Lieferschein bzw. die Warenrechnung.<br \/>\n2.02\tSoweit unsere Mitarbeiter mit Ausnahme von Gesch\u00e4ftsf\u00fchrern oder Prokuristen m\u00fcndliche Nebenabreden treffen oder Zusicherungen geben, die \u00fcber den schriftlichen Vertrag, insbesondere auch diese AGB hinausgehen, bed\u00fcrfen diese stets der Best\u00e4tigung in Textform (z.B. Fax oder Email).<br \/>\n2.03\tOffensichtliche Irrt\u00fcmer, Schreib-, Druck- und Rechenfehler sind f\u00fcr uns nicht verbindlich. Unvermeidbare Abweichungen unserer Waren in Stoff, Reinheit, Farbe und Oberfl\u00e4che bleiben vorbehalten, soweit sich die gelieferte Ware f\u00fcr den bei der Bestellung vorgesehenen Verwendungszweck geeignet und die Abweichungen f\u00fcr den K\u00e4ufer zumutbar sind. Das gleiche gilt auch in Bezug auf unsere vorgelegten Musterb\u00fccher. F\u00fcr Mengen-, Gewichts- und Ma\u00dfabweichungen gelten die Allgemeinen Verkaufsbedingungen des Verbands Deutsche-Papierfabriken e.V. in der jeweils g\u00fcltigen Fassung.<br \/>\n2.04\tMithaftung des Vertreters: Derjenige der einen Auftrag f\u00fcr einen Dritten erteilt, haftet uns gegen\u00fcber f\u00fcr die Bezahlung des Kaufpreises in jedem Fall, und zwar auch dann, wenn er in Vollmacht des Dritten gehandelt hat \u2013 in diesem Falle als Gesamtschuldner mit dem Dritten.<\/p>\n<p><strong>3.\tLieferfristen und Verzug<\/strong><br \/>\n3.01\tSofern nicht eine schriftliche ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnete Zusage unsererseits oder eine m\u00fcndliche Zusage der Gesch\u00e4ftsleitung bzw. von uns unbeschr\u00e4nkt bevollm\u00e4chtigter Personen vorliegt, gilt eine Lieferfrist nur als ann\u00e4hernd vereinbart und ist der Liefertermin als ab Werk vereinbart. Die Lieferzeit beginnt mit dem Tage der Klarstellung aller technischen und sonstigen Einzelheiten des Auftrages, der Beibringung, etwa erforderlicher Unterlagen und der ggf. vereinbarten Anzahlung. Sie verl\u00e4ngert sich um den Zeitraum, in dem der K\u00e4ufer mit seinen Vertragspflichten \u2013 innerhalb einer laufenden Gesch\u00e4ftsbeziehung auch aus anderen Vertr\u00e4gen \u2013 im Verzug ist.<br \/>\n3.02\tDas Verstreichen bestimmter Lieferfristen und  -termine  befreit den K\u00e4ufer, der vom Vertrag zur\u00fccktreten oder Schadensersatz wegen Nichterf\u00fcllung verlangen will, nicht von der Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Erbringung der Leistung und der Erkl\u00e4rung, dass er die Leistung nach Ablauf der Frist ablehnen wird. Dies gilt nicht, soweit wir eine Frist oder einen Termin zur Leistung ausdr\u00fccklich als verbindlich bezeichnet haben.<br \/>\n3.03\tTeilleistungen und Teillieferungen sind in zumutbarem Umfang zul\u00e4ssig. Abschlagszahlungen k\u00f6nnen wir in angemessenem Umfang in Rechnung stellen.<br \/>\n3.04\tEine Ausf\u00fchrungs- bzw. Lieferfrist verl\u00e4ngert sich \u2013 auch innerhalb eines Verzuges \u2013 angemessen bei Eintritt H\u00f6herer Gewalt und allen unvorhergesehenen, nach Vertragsabschluss eingetretenen Hindernissen, die wir nicht zu vertreten haben (insbesondere auch Betriebsst\u00f6rungen, Aussperrung oder St\u00f6rung der Verkehrswege), soweit solche Hindernisse nachweislich auf die vorgesehene Lieferung von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch dann, wenn diese Umst\u00e4nde bei unseren Vorlieferanten oder Zulieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Hindernisse teilen wir dem K\u00e4ufer baldm\u00f6glichst mit. Der K\u00e4ufer kann von uns die Erkl\u00e4rung verlangen, ob wir zur\u00fccktreten oder innerhalb angemessener Frist liefern bzw. leisten wollen. Erkl\u00e4ren wir uns nicht unverz\u00fcglich, kann der K\u00e4ufer zur\u00fccktreten. Schadensersatzanspr\u00fcche sind in diesen F\u00e4llen ausgeschlossen.<br \/>\n3.05\tF\u00fcr durch Verschulden unserer Vorlieferanten verz\u00f6gerte oder unterbliebene Lieferungen (Unm\u00f6glichkeit) haben wir in keinem Falle einzustehen. Wir verpflichten uns jedoch, eventuelle Ersatzanspr\u00fcche an den K\u00e4ufer abzutreten.<br \/>\n3.06\tDas Recht des K\u00e4ufers zum R\u00fccktritt nach fruchtlosem Ablauf einer festgesetzten angemessenen Nachfrist bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n3.07\tWerden uns nach Vertragsabschluss Tatsachen, insbesondere Zahlungsverzug hinsichtlich fr\u00fcherer Lieferungen, bekannt, die nach pflichtgem\u00e4\u00dfem kaufm\u00e4nnischen Ermessen auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung schlie\u00dfen lassen, sind wir berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen und im Weigerungsfalle vom Vertrag zur\u00fcckzutreten, wobei bereits erfolgte Teillieferungen sofort f\u00e4llig gestellt werden.<\/p>\n<p><strong>4.\tVersand, Gefahr\u00fcbergang, Verpackung<\/strong><br \/>\n4.01\tErf\u00fcllungsort f\u00fcr die Lieferung ist 82041 Oberhaching. Beim Streckengesch\u00e4ft ist Erf\u00fcllungsort der tats\u00e4chliche Lieferort. Wir berechnen bei Lieferungen von unserem Lager pro 100 Kilogramm Ware eine Logistikpauschale in H\u00f6he von 2,90 Euro. Auf Verlangen und Kosten des K\u00e4ufers wird die Ware an einen anderen Bestimmungsort versandt (Versendungskauf). Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, sind wir berechtigt, die Art der Versendung (insbesondere Transportunternehmen, Versandweg, Verpackung) selbst zu bestimmen. Lieferungen im Rahmen unseres Zufuhrdienstes erfolgen ab einem Mindestauftragswert von 200,00 Euro frei Haus: Bei Kleinauftr\u00e4gen unter 200,00 Euro berechnen wir eine Aufwandspauschale von 30,00 Euro. Die Versand- und Verpackungskosten tr\u00e4gt der Besteller.<br \/>\n4.02\tDie Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware geht sp\u00e4testens mit der \u00dcbergabe auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Beim Versendungskauf geht jedoch die Gefahr des zuf\u00e4lligen Untergangs und der zuf\u00e4lligen Verschlechterung der Ware sowie die Verz\u00f6gerungsgefahr bereits mit Auslieferung der Ware an den Spediteur, den Frachtf\u00fchrer oder der sonst zur Ausf\u00fchrung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt \u00fcber.<br \/>\n4.03\tKommt der K\u00e4ufer in Annahmeverzug, unterl\u00e4sst er eine Mitwirkungshandlung oder verz\u00f6gert sich unsere Lieferung aus anderen, vom K\u00e4ufer zu vertretenden Gr\u00fcnden, so sind wir berechtigt, Ersatz des hieraus entstehenden Schadens einschlie\u00dflich  Mehraufwendungen (z.B. Lagerkosten) zu verlangen. F\u00fcr den Fall der Lagerung werden pro angefangenen Monat der Lagerung f\u00fcr jeden Palettenstellplatz 5 Euro netto zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer pauschal vereinbart. Die Geltendmachung h\u00f6herer Lagerkosten behalten wir uns vor.<br \/>\n4.04\tTransport- und alle sonstigen Verpackungen nach Ma\u00dfgabe der Verpackungsverordnung nehmen wir nicht zur\u00fcck, sie werden Eigentum des K\u00e4ufers; ausgenommen sind Paletten.<\/p>\n<p><strong>5.\tPreise und Zahlung<\/strong><br \/>\n5.01\tDie Preise verstehen sich stets zzgl. Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen H\u00f6he, der Logistikpauschale gem\u00e4\u00df 4.01 sowie ggf. anfallender Verpackungs- und Versandkosten. Etwaige Z\u00f6lle, Geb\u00fchren, Steuern und sonstige \u00f6ffentliche Abgaben tr\u00e4gt der K\u00e4ufer.<br \/>\n5.02\tF\u00fcr das Schneiden (Halbieren) von Papier und Karton, Wiedereinriesen und Etikettieren werden die uns entstandenen Kosten weiterberechnet.<br \/>\n5.03\tBei Preiserh\u00f6hungen unserer Vorlieferanten sowie unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten sind wir \u2013 soweit keine Festpreisvereinbarung vorliegt \u2013 zu einer angemessenen Erh\u00f6hung der Preise berechtigt. Bei \u00dcberschreitung einer mit dem K\u00e4ufer vereinbarten Abnahmefrist sind wir berechtigt, Ware zu den am Tage der Lieferung g\u00fcltigen Preisen zu berechnen und zwar auch dann, wenn ein Festpreis vereinbart wurde.<br \/>\n5.04\tDer Kaufpreis ist f\u00e4llig und ohne Abzug zu zahlen innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsstellung und Lieferung bzw. Abnahme der Ware. Bei Vertr\u00e4gen mit einem Lieferwert von mehr als 1.000 EUR sind wir jedoch berechtigt, eine Anzahlung i.H.v. 50% des Kaufpreises zu verlangen. Die Anzahlung ist bei Auftragserteilung f\u00e4llig. Wir sind berechtigt, vor der Lieferung die Bonit\u00e4t des Kunden zu \u00fcberpr\u00fcfen. F\u00fchrt die Bonit\u00e4tspr\u00fcfung zu keinem positiven Ergebnis, sind wir berechtigt, die Lieferung an den Kunden nur gegen Vorkasse zu t\u00e4tigen.<br \/>\n5.05\tDie Annahme von Wechseln (Eigenakzepte und Kundenwechsel) und Schecks bedarf stets einer besonderen Vereinbarung. Gutschriften \u00fcber Wechsel und Schecks erfolgen abz\u00fcglich der Auslagen mit Wertstellung des Tages, an dem wir \u00fcber den Gegenwert verf\u00fcgen k\u00f6nnen.<br \/>\n5.06\tUnsere Forderungen werden unabh\u00e4ngig von der Laufzeit etwa hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel sofort f\u00e4llig, wenn die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder Tatsachen bekannt werden, die auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des K\u00e4ufers schlie\u00dfen lassen. Im letzteren Falle sind wir berechtigt, weitere Lieferungen von einer Vorauszahlung oder der Stellung entsprechender Sicherheiten abh\u00e4ngig zu machen.<br \/>\n5.07\tGer\u00e4t der K\u00e4ufer in Zahlungsverzug oder l\u00f6st er einen Wechsel bei F\u00e4lligkeit nicht ein, sind wir berechtigt, die Ware zur\u00fcckzunehmen, ggf. den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten und die Ware wegzunehmen. Wir k\u00f6nnen au\u00dferdem die weitere Ver\u00e4u\u00dferung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. Die R\u00fccknahme ist kein R\u00fccktritt vom Vertrag.<br \/>\n5.08\tIn den F\u00e4llen der Abs\u00e4tze 5.06 und 5.07 k\u00f6nnen wir die Einzugserm\u00e4chtigung (Abs. 6.05) widerrufen und f\u00fcr noch ausstehende Lieferungen Vorauszahlungen verlangen. Der K\u00e4ufer kann jedoch diese, sowie die in Abs. 5.07 genannten Rechtsfolgen, durch Sicherheitsleistung in H\u00f6he unseres gef\u00e4hrdeten Zahlungsanspruchs abwenden.<br \/>\n5.09\tMit Ablauf der Zahlungsfrist kommt der K\u00e4ufer in Verzug. Der Kaufpreis ist w\u00e4hrend des Verzugs zum jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinssatz zu verzinsen. Wir behalten uns die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens vor. Gegen\u00fcber Kaufleuten bleibt unser Anspruch auf den kaufm\u00e4nnischen F\u00e4lligkeitszins (\u00a7 353 HGB) unber\u00fchrt.<br \/>\n5.10\tEine Aufrechnung gegen\u00fcber unseren Anspr\u00fcchen ist nur mit unbestrittenen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Gegenforderungen zul\u00e4ssig. Ein Zur\u00fcckbehaltungsrecht aus fr\u00fcheren oder anderen Gesch\u00e4ften der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung kann nicht geltend gemacht werden.<\/p>\n<p><strong>6.\tEigentumsvorbehalt<\/strong><br \/>\n6.01\tWir behalten uns das Eigentum an der Ware vor, bis unsere s\u00e4mtlichen  Forderungen  aus  der  Gesch\u00e4ftsverbindung,  einschlie\u00dflich der k\u00fcnftig entstehenden Forderungen \u2013 auch aus  gleichzeitig  oder sp\u00e4ter abgeschlossenen Vertr\u00e4gen \u2013 beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder s\u00e4mtliche Forderungen von uns in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird in Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den K\u00e4ufer eine wechselm\u00e4\u00dfige Haftung durch uns begr\u00fcndet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einl\u00f6sung des Wechsels durch den K\u00e4ufer als Bezogenen.<br \/>\n6.02\tWird die Vorbehaltsware durch den K\u00e4ufer mit anderen Waren verbunden, so steht uns das Miteigentum an der neuen Sache im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Waren und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermengung oder Verarbeitung, so \u00fcbertr\u00e4gt uns der K\u00e4ufer bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte der neuen Sache im  Umfange  des  Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie f\u00fcr uns unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Eigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von Abs. 6.01.<br \/>\n6.03\tDer K\u00e4ufer hat uns \u00fcber evtl. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gew\u00f6hnlichen Gesch\u00e4ftsverkehr zu seinen normalen Gesch\u00e4ftsbedingungen und, solange er nicht in Verzug ist, ver\u00e4u\u00dfern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung gem. den nachfolgenden Abs. 6.04 bis 6.05 auf uns \u00fcbergehen. Zu anderen Verf\u00fcgungen \u00fcber die Vorbehaltsware ist er nicht berechtigt.<br \/>\n6.04\tDie Forderungen des K\u00e4ufers aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. Sie dienen im selben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom K\u00e4ufer zusammen mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren ver\u00e4u\u00dfert, wird die Forderung aus der Weiterverarbeitung im Verh\u00e4ltnis des Rechnungswertes unserer  Ware  zu  den  anderen  verkauften Waren abgetreten. Bei der Ver\u00e4u\u00dferung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile gem. Abs. 6.02 haben, wird uns ein unserem Eigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten.<br \/>\n6.05\tDer K\u00e4ufer ist berechtigt, die Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugserm\u00e4chtigung in den in Abs. 5.07 genannten F\u00e4llen. Auf unser Verlangen ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an uns zu unterrichten \u2013 sofern wir das nicht selbst tun \u2013 uns die zur Einziehung erforderlichen Ausk\u00fcnfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der K\u00e4ufer in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factoring ist dem K\u00e4ufer nur unter der Voraussetzung gestattet, dass uns dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des K\u00e4ufers angezeigt wird und der Factoring-Erl\u00f6s den Wert unserer gesicherten Forderung \u00fcbersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erl\u00f6ses wird unsere Forderung sofort f\u00e4llig.<br \/>\n6.06\tWir verpflichten uns auf Verlangen des K\u00e4ufers, die uns zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit freizugeben, als ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen um 10% \u00fcbersteigt.<\/p>\n<p><strong>7.\tM\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers<\/strong><br \/>\n7.01\tF\u00fcr die Rechte des K\u00e4ufers bei Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung sowie unsachgem\u00e4\u00dfer Montage oder mangelhafter Montageanleitung) gelten die gesetzlichen Vorschriften, soweit im nachfolgenden nichts anderes bestimmt ist. In allen F\u00e4llen unber\u00fchrt bleiben die gesetzlichen Sondervorschriften bei Endlieferung der Ware an einen Verbraucher (Lieferantenregress gem. \u00a7\u00a7 478, 479 BGB).<br \/>\n7.02\tGrundlage unserer M\u00e4ngelhaftung ist vor allem die \u00fcber die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung.  Als  Vereinbarung \u00fcber die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen (auch des Herstellers), die dem K\u00e4ufer vor seiner Bestellung \u00fcberlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden.<br \/>\n7.03\tSoweit die Beschaffenheit nicht vereinbart wurde, ist nach der gesetzlichen Regelung zu beurteilen, ob ein Mangel vorliegt oder nicht (\u00a7 434 Abs. 1 S 2 und 3 BGB). F\u00fcr \u00f6ffentliche \u00c4u\u00dferungen des Herstellers oder sonstiger Dritter (z.B. Werbeaussagen) \u00fcbernehmen wir jedoch keine Haftung.<br \/>\n7.04\tDie M\u00e4ngelanspr\u00fcche des K\u00e4ufers setzen voraus, dass er seinen gesetzlichen Untersuchungs- und R\u00fcgepflichten (\u00a7\u00a7 377, 381 HGB) nachgekommen ist. Zeigt sich bei der Untersuchung oder sp\u00e4ter ein Mangel, so ist uns hiervon unverz\u00fcglich schriftlich Anzeige zu machen. Als unverz\u00fcglich gilt die Anzeige, wenn sie innerhalb von zwei Wochen erfolgt, wobei zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Unabh\u00e4ngig von dieser Untersuchungs- und R\u00fcgepflicht hat der K\u00e4ufer offensichtliche M\u00e4ngel (einschlie\u00dflich Falsch- und Minderlieferung) innerhalb von zwei Wochen ab Lieferung schriftlich anzuzeigen, wobei auch hier zur Fristwahrung die rechtzeitige Absendung der Anzeige gen\u00fcgt. Vers\u00e4umt der K\u00e4ufer die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Untersuchung und\/ oder M\u00e4ngelanzeige, ist unsere Haftung f\u00fcr den nicht angezeigten Mangel ausgeschlossen.<br \/>\n7.05\tIst die gelieferte Sache mangelhaft, k\u00f6nnen wir zun\u00e4chst w\u00e4hlen, ob wir Nacherf\u00fcllung durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder durch Lieferung einer mangelfreien Sache (Ersatzlieferung) leisten. Unser Recht, die Nacherf\u00fcllung unter den gesetzlichen Voraussetzungen zu verweigern, bleibt unber\u00fchrt.<br \/>\n7.06\tWir sind berechtigt, die geschuldete Nacherf\u00fcllung davon abh\u00e4ngig zu machen, dass der K\u00e4ufer den f\u00e4lligen Kaufpreis bezahlt. Der K\u00e4ufer ist jedoch berechtigt, einen im Verh\u00e4ltnis zum Mangel angemessenen Teil des Kaufpreises zur\u00fcckzubehalten.<br \/>\n7.07\tDer K\u00e4ufer hat uns die zur geschuldeten Nacherf\u00fcllung erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben, insbesondere die beanstandete Ware zu Pr\u00fcfungszwecken zu \u00fcbergeben. Im Falle der Ersatzlieferung hat uns der K\u00e4ufer die mangelhafte Sache nach den gesetzlichen Vorschriften zur\u00fcckzugeben.<br \/>\n7.08\tDie zum Zweck der Pr\u00fcfung und Nacherf\u00fcllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, tragen wir, wenn tats\u00e4chlich ein Mangel vorliegt. Stellt sich jedoch ein Mangelbeseitigungsverlangen des K\u00e4ufers als unberechtigt heraus, k\u00f6nnen wir die hieraus entstandenen Kosten vom K\u00e4ufer ersetzt verlangen.<br \/>\n7.09\tIn dringenden F\u00e4llen, z.B. bei Gef\u00e4hrdung der Betriebssicherheit oder zur Abwehr unverh\u00e4ltnism\u00e4\u00dfiger Sch\u00e4den, hat der  K\u00e4ufer  das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und von uns Ersatz der hierzu objektiv erforderlichen Aufwendungen zu verlangen. Von einer derartigen Selbstvornahme sind wir unverz\u00fcglich, nach M\u00f6glichkeit vorher, zu benachrichtigen. Das Selbstvornahmerecht besteht nicht, wenn wir berechtigt w\u00e4ren, eine entsprechende Nacherf\u00fcllung nach den gesetzlichen Vorschriften zu verweigern.<br \/>\n7.10\tWenn die Nacherf\u00fcllung fehlgeschlagen ist oder eine f\u00fcr die Nacherf\u00fcllung vom K\u00e4ufer zu setzende angemessene Frist erfolglos abgelaufen oder nach den gesetzlichen Vorschriften entbehrlich ist, kann der K\u00e4ufer vom Kaufvertrag zur\u00fccktreten oder den Kaufpreis mindern. Bei einem unerheblichen Mangel besteht jedoch kein R\u00fccktrittsrecht.<br \/>\n7.11\tAnspr\u00fcche des K\u00e4ufers auf Schadensersatz bzw. Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nur nach Ma\u00dfgabe von 8. und sind im \u00dcbrigen ausgeschlossen.<\/p>\n<p><strong>8.\tSonstige Haftung<\/strong><br \/>\n8.01\tSoweit sich aus diesen Gesch\u00e4ftsbedingungen einschlie\u00dflich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haften wir bei einer Verletzung von vertraglichen und au\u00dfervertraglichen Pflichten nach den einschl\u00e4gigen gesetzlichen Vorschriften.<br \/>\n8.02\tAuf Schadensersatz haften wir \u2013 gleich aus welchem Rechtsgrund \u2013 bei Vorsatz und grober Fahrl\u00e4ssigkeit. Bei einfacher Fahrl\u00e4ssigkeit haften wir nur<br \/>\na)\tf\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit,<br \/>\nb)\tf\u00fcr Sch\u00e4den aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung,  deren  Erf\u00fcllung  die   ordnungsgem\u00e4\u00dfe   Durchf\u00fchrung des Vertrags \u00fcberhaupt erst erm\u00f6glicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelm\u00e4\u00dfig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.<br \/>\n8.03\tDie sich aus Abs. 2 ergebenden Haftungsbeschr\u00e4nkungen gelten nicht, soweit wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie f\u00fcr die Beschaffenheit der Ware \u00fcbernommen haben. Das gleiche gilt f\u00fcr Anspr\u00fcche des K\u00e4ufers nach dem Produkthaftungsgesetz.<br \/>\n8.04\tWegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der K\u00e4ufer nur zur\u00fccktreten oder k\u00fcndigen, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben. Ein freies K\u00fcndigungsrecht des K\u00e4ufers (insbesondere gem. \u00a7\u00a7 651, 649 BGB) wird ausgeschlossen. Im \u00dcbrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.<\/p>\n<p><strong>9.\tVerj\u00e4hrung<\/strong><br \/>\n9.01\tAbweichend von \u00a7 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB betr\u00e4gt die allgemeine Verj\u00e4hrungsfrist f\u00fcr Anspr\u00fcche aus Sach- und Rechtsm\u00e4ngeln ein Jahr ab Ablieferung. Soweit eine Abnahme vereinbart ist, beginnt die Verj\u00e4hrung mit der Abnahme.<br \/>\n9.02\tUnber\u00fchrt bleiben gesetzliche Sonderregelungen f\u00fcr dingliche Herausgabeanspr\u00fcche Dritter (\u00a7 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB), bei Arglist des Verk\u00e4ufers (\u00a7 438 Abs. 3 BGB) und f\u00fcr Anspr\u00fcche im Lieferantenregress bei Endlieferung an einen Verbraucher (\u00a7 479 BGB).<br \/>\n9.03\tDie vorstehenden Verj\u00e4hrungsfristen des Kaufrechts gelten auch f\u00fcr vertragliche und au\u00dfervertragliche Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers, die auf einem Mangel der Ware beruhen, es sei denn die Anwendung der regelm\u00e4\u00dfigen gesetzlichen Verj\u00e4hrung (\u00a7\u00a7 195, 199 BGB) w\u00fcrde im Einzelfall zu einer k\u00fcrzeren Verj\u00e4hrung f\u00fchren. Die Verj\u00e4hrungsfristen des Produkthaftungsgesetzes bleiben in jedem Fall unber\u00fchrt. Ansonsten gelten f\u00fcr Schadensersatzanspr\u00fcche des K\u00e4ufers gem. 8. ausschlie\u00dflich die gesetzlichen Verj\u00e4hrungsfristen.<\/p>\n<p><strong>10.\tDatenschutz<\/strong><br \/>\nDer K\u00e4ufer wird hiermit informiert, dass wir die im Rahmen der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit gewonnenen personenbezogenen Daten gem\u00e4\u00df den Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) verarbeiten. Der Auftraggeber nimmt davon Kenntnis, dass der Verk\u00e4ufer Daten aus dem Vertragsverh\u00e4ltnis gem\u00e4\u00df Art. 6 DSGVO  rechtm\u00e4\u00dfig  verarbeitet und die Daten, soweit f\u00fcr die Vertragserf\u00fcllung erforderlich, Dritten (z.B. Versicherungen) \u00fcbermittelt.<\/p>\n<p><strong>11.\tErf\u00fcllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht<\/strong><br \/>\n11.01\tGerichtsstand f\u00fcr alle etwaigen Streitigkeiten aus der Gesch\u00e4ftsbeziehung zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber ist nach Wahl des Verk\u00e4ufers M\u00fcnchen oder der Sitz des Auftraggebers. F\u00fcr Klagen gegen den Verk\u00e4ufer ist M\u00fcnchen ausschlie\u00dflicher Gerichtsstand. Zwingende gesetzliche Bestimmungen \u00fcber ausschlie\u00dfliche Gerichtsst\u00e4nde bleiben von dieser Regelung unber\u00fchrt.<br \/>\n11.02\tDie Beziehungen zwischen dem Verk\u00e4ufer und dem Auftraggeber unterliegen ausschlie\u00dflich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das \u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge \u00fcber den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.<br \/>\n11.03\tSoweit der Vertrag oder diese Allgemeinen Lieferbedingungen Regelungsl\u00fccken enthalten, gelten zur Ausf\u00fcllung dieser L\u00fccken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart h\u00e4tten, wenn sie die Regelungsl\u00fccke gekannt h\u00e4tten.<\/p>\n<p><strong><a href=\"https:\/\/specialpapers.fedrigoni.com\/wp-content\/uploads\/2022\/02\/TC-Fedrigoni-Deutschland.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\" class=\"block-link link icon icon-after icon-arrow-down inline-block font-bold text-uppercase\"><span class=\"link-label icon-label\">download<\/span><\/a> Fedrigoni Terms &#038; Conditions document<\/strong><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Gesch\u00e4ftsbedingungen (Stand 01. Januar 2019) 1. 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